Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten der Seniorenbetreuung
Finanzierung über Pflegegeld
Schon ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, unser Betreuungsangebot durch das Ihnen zustehende Pflegeld von der Pflegekasse, mit zu finanzieren.
Finanzierung über Verhinderungspflege
Für Verhinderungspflege nach §39 SGB XI, stehen Ihnen ab Pflegegrad 2, sollte die pflegende Person durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert sein, 1.612 EUR im Jahr zu (Stand 01.01.2019). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege zu verwenden. So stehen Ihnen bis zu 2.418 EUR im Jahr zur Verfügung.
Private Finanzierung
Natürlich können Sie unser Betreuungsangebot auch rein privat finanzieren. Die Betreuungskosten können Sie steuerlich geltend machen.
Sie sehen, es gibt verschiedenste Möglichkeiten der Finanzierung. Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.


